Betreuungsverein

 

Die Entwicklungsgeschichte

 

Im Januar 1992 wurde das alte Vormundschaftsrecht abgeschafft und durch das Betreuungsgesetz abgelöst. Das neue Gesetz förderte die Einrichtung von Betreuungsvereinen in den Städten und Landkreisen. Der Stadtkreisverband der Arbeiterwohlfahrt Frankenthal wurde im Sommer 1992 als Betreuungsverein anerkannt und war damit einer der ersten in Rheinland-Pfalz. Im November 1992 nahm Diplom-Sozialarbeiterin Ingrid Schneider ihre Tätigkeit auf. Ihre Aufgabe bestand vor allem in der Gewinnung, Beratung und Unterstützung ehrenamtlicher Betreuerinnen und Betreuer. Schon nach wenigen Wochen konnte Ingrid Schneider ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Übernahme von Betreuungen gewinnen. Und für deren Engagement spricht nicht zuletzt, dass viele dieser Ehrenamtlichen noch heute Betreuungen führen oder inzwischen neue übernommen haben.  Durch die Team-Arbeit und die enge Zusammenarbeit mit den Ehrenamtlichen können in Frankenthal viele betreute Menschen auf eine solide und persönliche Fürsorge bauen und die Ziele des neuen Gesetzes konnten in vielen Fällen erreicht werden: Betreuungen möglichst durch Einzelpersonen mit engem persönlichen Kontakt und ohne Bevormundung.

Der AWO-Betreuungsverein Frankenthal bietet außerdem Behörden, Institutionen und Einzelpersonen Informationen zum Betreuungsrecht an. Und das sowohl in Einzelberatungen als auch in Form von Vorträgen. Und der Verein informiert - gemäß der heute gültigen Gesetzeslage - über so genannte Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen.

 

Wer braucht eine gesetzliche Betreuung ?

 

Eine persönliche Betreuung benötigen Menschen, die aufgrund einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht (mehr) selbst erledigen können. Hierzu zählen zum Beispiel Personen, die wegen geistiger Verwirrtheit im Alter bei der Bewältigung ihres Alltags unterstützt werden müssen. Die Erforderlichkeit der Betreuung wird von einem Amtsrichter und einem Sachverständigen begutachtet. So ist gewährleistet, dass eine möglichst hohe Eigenständigkeit der zu betreuenden Person erhalten bleibt und der Wirkungskreis des Betreuers detailliert festgelegt wird.

 

Aufgaben eines Betreuers

 

Der Aufgabenbereich eines Betreuers wird in der so genannten Bestellungsurkunde umschrieben, die jeder gerichtlich bestellte Betreuer vom Amtsgericht enthält. Aufgaben einer Betreuung können sein:

  • die Vermögenssorge (zum Beispiel Führen von Bankkonten)

  • Die Gesundheitssorge (zum Beispiel Kontakte zu Ärzten)

  • das Aufenthaltsbestimmungsrecht (zum Beispiel die Überwachung der Rechte des Betreuten im Heim)

Nicht zu den Betreuungsaufgaben gehören aber Waschen, Kochen und Verrichtung von körperlicher Pflege.

 

Den Aufwand an Arbeit und Zeit für eine Betreuung bestimmt der Betreuer selbst. Ausgaben werden mit einer jährlichen Unkostenpauschale honoriert. Die Betreuer sind über das Land Rheinland-Pfalz versichert.

 

Die Angebote des Betreuungsvereins

 

Beratung und Unterstützung der Ehrenamtlichen

 

Der Betreuungsverein führt die ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuer in die Aufgaben der Betreuung ein. In Einzelgesprächen bietet er begleitende Beratung. Auch die Unterstützung bei Behördenangelegenheiten gehört zu den Aufgaben des Vereins. Darüber hinaus bietet er Hilfe in Krisen, Familiengespräche und Angehörigenaufklärung.

Regelmäßige Treffen im Verein dienen dem Erfahrungsaustausch. Diese Treffen sind nicht nur sehr hilfreich für die praktische Arbeit der Ehrenamtlichen, sie machen ganz einfach auch Spaß, so wie gemeinsame Unternehmungen, der jährliche Fahrradausflug zum Beispiel.

"Neue" Ehrenamtliche sind im übrigen jederzeit gerne willkommen. Ein Anruf bei Jerry Schackert genügt.

 

Fortbildung für Ehrenamtliche

 

Ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer erhalten regelmäßig Angebote, sich über sie interessierende Themen rechtlicher, medizinischer oder psychiatrischer Art zu informieren.

Einmal im Jahr führt der Betreuungsverein der AWO in Zusammenarbeit mit dem Betreuungsverein der Lebenshilfe, der Stadtverwaltung, dem Amtsgericht und der Volkshochschule Frankenthal einen Grundkurs "Ehrenamtliche Betreuung" durch. An 6 Abenden werden den Teilnehmern Grundkenntnisse in allen relevanten Bereichen vermittelt.

 

Beratung zur persönlichen Vorsorge

 

Jerry Schackert bietet Institutionen, Vereinen und Gruppen Informationsveranstaltungen zum Betreuungsrecht und über die Themen Betreuungsverfügung und Patientenvollmacht. Hierüber kann man sich auch im Einzelgespräch unterrichten lassen. Wer sich rechtzeitig beraten lässt und die erforderlichen Papiere ausstellt, erspart sich und seinen Angehörigen vielleicht einmal sehr viele Probleme.

 

Wichtig ist, alle diese Angebote sind kostenlos!

 

 

Der Betreuungsverein ist zu erreichen in der Schmiedgasse 47,

Telefon 06233 369 030 - 369 040
Fax 06233 369 044.

Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

www.awo-betreuungsverein-ft.de

2023  Arbeiterwohlfahrt Frankenthal