Gebühren nach SGB XI - Pflegekasse

 

 

Die Gebühren für die ambulanten Pflegeleistungen richten sich nach der "Vergütungssystematik ambulanter Leistungen im Sinne des SGB XI".

Grundlage für die Vergütung sind die in der Vereinbarung aufgelisteten Leistungskomplexe.

Mit den vereinbarten Vergütungssätzen sind die vertraglichen Leistungen abgegolten. Zahlungen von Pflegebedürftigen dürfen die Pflegeeinrichtungen für die vertragsmäßig abgegoltenen Leistungen weder fordern noch annehmen.

Den Gebühren liegen bestimmte Minutenwerte zugrunde.

 

 Vergütungen bitte in der Verwaltung erfragen.

Kleine Morgen-/Abendtoilette  
Große Morgen-/Abendtoilette  
Große Morgen-/Abendtoilette mit Vollbad  
Vollbad  
Hilfen bei Ausscheidungen  
Lagern/Betten  
Mobilisation  
Hilfe bei der Nahrungsaufnahme  
Sondenkost bei implantierter Magensonde (PEG)  
Hilfestellung beim Verlassen oder Wiederaufsuchen der Wohnung  
Begleitung bei Aktivitäten außerhalb der Wohnung  
Beheizen der Wohnung (Voraussetzung: Befeuerung mit Holz, Kohle, Öl)  
Vollständiges Ab- und Beziehen eines Bettes  
Reinigung der Wohnung (Grundreinigung)  
Reinigung der Wohnung (Unterhaltsreinigung)  
Waschen der Wäsche und Kleidung  
Bügeln  
Einkaufen  

Zubereitung einer warmen Mahlzeit in der Häuslichkeit

des Pflegebedürftigen (nicht bei Essen auf Rädern)

 

Zubereitung einer Sonstigen Mahlzeit in der Häuslichkeit

des Pflegegebedürftigen (auch Essen auf Rädern)

 

Erstbesuch inkl. Hausbesuchspauschale
 


Leistungskomplex: Häusliche Betreuung (Orientierungswert 60 Minuten)  § 124 SGB XI

Leistungskomplex: Häusliche Betreuung ( 30 Minuten )




Leistungskomplex: Häusliche Betreuung ( 45 Minuten)

 



Pflegeeinsätze nach § 37 Abs. 3

inkl. Hausbesuchspauschale für Pflegebedürftige der Stufe III

 

Pflegeeinsätze nach § 37 Abs. 3

inkl. Hausbesuchspauschale für Pflegebedürftige der Stufe II

 

Pflegeeinsätze nach § 37 Abs. 3

inkl. Hausbesuchspauschale für Pflegebedürftige der Stufe I

 
 Hausbesuchspauschale  
 Halbe Hausbesuchspauschale  
Geviertelte Hausbesuchspauschale  

 

Gebühren nach SGB V - Krankenkasse

 

 

 
 
 
 
 
Grundpflege § 37 SGB V

 

Anlegen eines Verbandes /Verbandwechsel

 

Kathetervisierung  
Spülung/Instillation mittels Katheter/Schlauch  
Einlauf, Klysma, Mikrolist, digitale Enddarmausräumung  
Physikalische Maßnahmen  
Dekubitusbehandlung  
Injektionen  
Absaugen

 

Tropfen/Salben bzw. Spülung der Augen und Ohren  
Blutdruckkontrolle

 

Stomabehandlung  
Legen und Wechsel einer Magensonde  
Blutzuckerkontrolle

 

Aufziehen von Insulin  
Arzneimittelgabe und -überwachung  
Anziehen von Kompressionsstrümpfen  
Verabreichung ärztlich verordneter Sondennahrung mittels Nährsonde oder Sondeninfusion  
Hausbesuchspauschale  
Hauswirtschaftliche Versorgung § 37 SGB V  
Anleitung bei der Grundpflege in der Häuslichkeit  
Pflege des zentralen Venenkatheters  
Versorgung eines subrapubischen Katheters  
Auflegen von Kälteträgern  
Infusionen  
ausziehen von Kompressionsstrümpfen  
Flüssigkeitsbilanzierung  
Bedienung und Überwachung eines Beatmungsgerätes  
Perkutane endoskopische Gastrostomie (PEG), Versorgung  
Drainagen, überprüfen von, Versorgen  
Spezielle Krankenbeobachtung Über die Vergütung dieser Leistung wird im Einzelfall vor Ort entschieden.
2023  Arbeiterwohlfahrt Frankenthal